Außerdem bieten wir Ihnen an, unsere Maschinen unter günstigen Konditionen zu vermieten, sodass Sie für kleine Arbeiten nicht gleich einen Dienstleister beauftragen müssen.
Mietbedingungen von Dienstleister-Szarka
1. Der Mieter verpflichtet sich:
a) Das Gerät vor dem ersten Einsatz in die Betriebshaftpflichtversicherung aufzunehmen.
b) Das Gerät vor der Überbeanspruchung zu schützen.
c) Für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Bei einer Mietdauer von mehr als 100 Betriebsstunden gehen die vom
Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen zu Lasten des Mieters.
d) Alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten für die Inbetriebhaltung sofort sach-und fachgerecht durchführen zu lassen (ab 100 Betriebsstunden
Mietdauer ebenfalls auf Kosten des Mieters).
e) Das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigem der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand zurückzugeben.
f) Die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe und Reinigung, falls erforderlich, zu übernehmen.
2. Mietbeginn/Ende/Mindestmiete
Mindestmiete für Baumaschinen und Geräte ist ein Tag (8 Arbeitsstunden).
Bei Überschreitung der Mindestmiete tritt automatisch eine
Tagesmiete in Kraft (z.B. 12h sind 2 Miettage).
Ein Tag ist beschränkt auf 8 Maschinenstunden. Mehrgeleistete Maschinenstunden werden aufgerundet auf einen Miettag (8h) und abgerechnet.
Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe an den Mieter oder dessen Beauftragten.
Wird die Maschine nicht an dem vereinbarten Tage abgenommen, so beginnt die Mietzeit an diesem Tag. Die Mietzeit endet mit dem Tag der Rückgabe/Eintreffen der Mietsache an der Betriebsadresse.
a) Verlängerung und Stornierung der vereinbarten Mietzeit
Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Die ursprünglichen Vereinbarungen hinsichtlich einer Vorauszahlung usw. gelten auch für die Verlängerung, d.h. bevor die Verlängerung beginnt muss die vereinbarte
Vorauszahlung geleistet sein.
Bei eigenmächtiger Verlängerung der Mietzeit, ohne Zustimmung des Vermieters, ist dieser berechtigt für alle Schäden, Schadensersatz und eventuellen Ausfall zu verlangen. Fest erteilte Mietaufträge,
die storniert werden sollen, müssen uns 72
Stunden vor Übernahme des Mietgerätes bekannt gegeben werden.
Bei späterer Stornierung berechnen wir unseren Ausfall.
3. An-und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters. Bitte fragen sie vorab nach den Transportkosten.
4. Wird die Mietsache gestohlen oder unterschlagen, so hat der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Nicht versichert sind innere
Betriebsschäden, insbesondere Bruchschäden und zwar ohne Rücksicht auf ihre Ursache wie z.B. Frost, Wasser-, Öl- und Schmierstoffmangel. Schäden an Hydraulikschläuchen, Leitungen, Kupplungen sowie
Reifenschäden und Glasschäden.
Schönheitsreparaturen oder Lackschäden an dem gemieteten Gerät, gehen zu Lasten des Mieters.
5. Nicht versicherbar sind Kleingeräte. Der Wiederbeschaffungswert ist vom Mieter zu ersetzen.
6. Kraftstoffe/Betriebsstoffe/Reinigung
Die Maschinen werden mit vollem Treibstofftank und Öl vermietet. Ist der Tank bei Rückgabe nicht voll, wird die Differenzfüllung berechnet (1l Treibstoff mit mindestens 5€ und 1l Öl mit mindestens
10€). Die Maschinen müssen sauber und gereinigt abgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250€ bei Baumaschinen und in Höhe von 75€ bei
Kleinwerkzeugen berechnet.
7. Fehlendes Werkzeug und Zubehör bei Rückgabe der Maschinen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Schäden/Schlechtwetter
Für Transport und Baustellengewaltschäden ist allein der Mieter verantwortlich. Schäden die durch den Betrieb des gemieteten Gerätes an fremden Eigentum oder Umwelt auftreten, sind vom Mieter durch
Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung zu decken. Die Selbstbeteiligung des Mieters beträgt je Schadensfall 1500€.
9. Für Ausfallzeiten durch Schlechtwetter und Reparaturen besteht kein Ersatzanspruch.
10. Der Mietbetrag ist im Voraus zu bezahlen und zwar sofort nach Mietvertrags-Rechnungsstellung rein netto. Bei Zielüberschreitung werden min. 15% Verzugszinsen berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Sollte der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug sein, dann ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. In diesem Falle ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Miete bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage, weiterzuzahlen. Mietbeträge unter 100€ sind sofort netto zahlbar.
11. Für Schäden, welche dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter eingeschränkt.
12. Transporte
Die Geräte können auf Wunsch auch geliefert werden. Dabei fallen Transportkosten an, die zu Lasten des Mieters gehen. Bitte bei dem Vermieter nachfragen.
Achtung: Anhänger sind nicht Vollkassko versichert. Jeder Schaden geht zu Lasten des Mieters. Der Mietvertrag ist Bestandteil unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit hier nicht
anders beschrieben.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Mietbedingungen anerkennt, den Gebrauch der Maschine beherrscht und die Ware erhalten hat.
Kontaktieren Sie uns gerne und fragen Sie nach Ihrer gewünschten Maschine.
Wir machen Ihnen dann ein individuelles Angebot.