Dienstleister-Szarka-DeWaSz-
Geschäftsführer
Mark Wagner-Szarka
Augustusring 20
55286 Wörrstadt
Kontakt
Telefon: 0151/25227061
E-Mail: kontakt@dienstleister-szarka.de
Inhaber: Mark Wagner-Szarka
Steuernummer: 08/182/xxxxx
Umsatzsteuer-ID: DE305975478
Gerichtsstand: Alzey
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Allgemeine Geschäftsbedienungen von
Dienstleister-Szarka
Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz AGB´s genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von
Dienstleister-Szarka und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung
oder Annahme der Lieferung als anerkannt.Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Dienstleister-Szarka an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Dienstleister-Szarka im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn Dienstleister-Szarka ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen,es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Dienstleister-Szarka schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Dienstleister-Szarka hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturproduckte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
2.4 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und
unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes
vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der
Firma Dienstleister-Szarka durch etwaige Zulieferanten.
3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein
bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Dienstleister-Szarka
zurückzuführen ist.
3.3 Gerät Dienstleister-Szarka mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern Dienstleister-Szarka den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.
3.4 Höhere Gewalt bei Dienstleister-Szarka oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Dienstleister-Szarka richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Producktfreigaben.
3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.d durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel
hat der Auftraggeber sofort bei
deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch
die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden),
sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu
machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über,
sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.
§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder
Dienstleistungen binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist
kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, Dienstleister-Szarka ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die
banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in
Höhe von 10 % pro Monat, p. a. zu berechnen.Näheres wie Skonto etc. wird auf
der Rechnung geregelt.
4.2 Dienstleister-Szarka behält sich das Recht vor,
Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind
binnen einer Frist von 2 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsvollzug und Dienstleister-Szarka
behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese
Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden.Nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen.Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur
Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung,
sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Dienstleister-Szarka, genauso bleiben sämtliche durch uns
entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw.
Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche
Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer
vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der
vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung
abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei
Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
4.4 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 5 Kilometer Radius kostenfrei.
Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Dienstleister-Szarka. Ausnahmen stellen Kleinaufträge
unter 1000,00€ dar. Diese werden Pauschal mit 50,00€ berechnet, sollte
keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.
§ 5 Gewährleistung
5.1 Dienstleister-Szarka übernimmt die Gewähr,
dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt
ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit
Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufheben oder mindern.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber
geliefert werden, wird vom Dienstleister-Szarka
keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für
Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer
herrühren. Auf erkennbare Mängel hat Dienstleister-Szarka den Auftraggeber hinzuweisen.
5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der
gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw.
zwei Jahre übernommen werden. Ist das nicht der Fall wird keine Garantie, Haftung übernommen. Eine im Rahmen der
Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung
der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung
voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).
Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc.
sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche
Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken
zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von
Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen
Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
5.4 Dienstleister-Szarka liefert die Ware in der
Ausführung und Beschaffenheit,die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die
Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten
Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmän-gelhaftung ist
des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware le-diglich zu
einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz
mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen
gelten entsprechend für durch Dienstleistung-Szarka erbrachte Werk- oder
Dienstleistungen.
5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir keine
Gewährleistung, außer es wurde Vertraglich was anderes vereinbart.
5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf
Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen
steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom
zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und
schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch
Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von
mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies
zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt
Dienstleister-Szarka keine Garantie für eine
bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware
i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet Dienstleister-Szarka für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel
ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:
5.8 Dienstleister-Szarka haftet für durch sie zu
vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung
(Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen
Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Waren-wertes.
Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder
mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang
ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung Dienstleister-Szarka, für
aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden
(Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund
vorsätzlichen oder fahrlässigen Ver-haltens, bleibt unberührt.
5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen
von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der
erbrachten Dienstleistung.
5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung
unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige
Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber Dienstleister-Szarka schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs-/Lieferungsdatum gilt die Ware oder
Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung /Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung
hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen
trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des
zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei Dienstleister-Szarka.
5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Dienstleister-Szarka berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Dienstleister-Szarka aus § 478 BGB
(Unternehmerrückgriff) besteht nur
insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über
verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies
nicht geschehen, kann Dienstleister-Szarka für
eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung
übernehmen.
6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne
o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der
gleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem
Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes
vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.
6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und
Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber
auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und
Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen
werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.
§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Dienstleister-Szarka
aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht
auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch Dienstleister-Szarka schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.
§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der
allgemeine Gerichtsstand von Dienstleister-Szarka (Amtsgericht Alzey). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Dienstleister-Szarka (Amtsgericht Alzey.).
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.3 Im Streitfall ist Dienstleister-Szarka berechtigt
den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann zu leiten.Der
Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Dienstleister-Szarka zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von
Dienstleister-Szarka getragen.
§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen zwischen Dienstleister-Szarka
und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon
die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch
solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle
Regelungslücken.
9.1Durch Beginn der Dienstleistung/ des Auftrages stimmt der Kunde den AGB`s zu.
Stand Oktober 2014